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| ::: Häusliche Krankenpflege ::: |
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Häusliche Krankenpflege
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Die häusliche Krankenpflege kann als Sachleistung von den Krankenkassen erbracht werden. Sie darf nicht verwechselt werden mit der häuslichen Pflege. Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die häusliche Pflege dagegen ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Krankenpflege zuhause kann bis zu 4 Wochen beansprucht werden. In Ausnahmefällen sind auch Verlängerungen möglich. Hierfür muss jedoch der MDK dieser zustimmen.
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Bestandteile häuslicher Krankenpflege
Zur häuslichen Krankenpflege gehört zunächst einmal die erforderliche Behandlungspflege. Die Behandlungspflege umfasst Tätigkeiten wie beispielsweise die Medikamentengabe, das Durchführen von Injektionen oder der Verbandwechsel.
Neben der Behandlungspflege gehören auch die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung zur häuslichen Krankenpflege. Die Grundpflege umfasst beispielsweise Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, der Bewegung oder Hilfe bei der Ernährung.
Wann erhält man häusliche Krankenpflege
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten häusliche Krankenpflege durch entsprechendes Pflegepersonal (Pflegedienste, Sozialstationen etc.), wenn diese zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden und von der Krankenkasse genehmigt werden.
Warum häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege erfolgt, um stationäre Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Zudem erfolgt häusliche Krankenpflege, wenn Krankenhausbehandlungen nicht möglich sind oder häusliche Krankenpflege während einer ärztlichen Behandlung als notwendig ist.
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