Beitragsvergleich Krankenversicherung, Beitragssätze gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsvergleich Krankenversicherung, Beitragssätze gesetzliche Krankenversicherung

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::: Beitragsvergleich Krankenversicherung :::

Beitragsvergleich Krankenversicherung Beitragsvergleich Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung lohnt sich ein Vergleich der Beiträge vor allem bei höheren Einkommen, da sich die Krankenversicherung Beiträge nach dem Einkommen richten. Die genaue Beitragshöhe ist jedoch auch abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Diese legen für die Beitragsberechnung unterschiedliche Prozentsätze des Bruttoeinkommens zugrunde. 
Die Prozentsatzspanne ist dabei relativ groß. Zwischen den angebotenen Prozentsätzen liegen bis zu 3,5 Prozent Unterschied. Bei höheren Einkommen macht dies im Extremfall über 60 Euro monatlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus.
Beitragsvergleich Krankenversicherung
 

 

Unterschiedliche Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung Unterschiedliche Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es drei verschiedene Beitragssätze. Der Unterschied liegt bei diesen Beitragssätzen vor allem im Krankengeld. Beim allgemeinen Beitragssatz besteht ein Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Woche. Möchte man bereits vor der siebten Woche Krankengeld erhalten, ist dafür ein erhöhter Beitragssatz notwendig. Wer einen ermäßigten Beitragssatz zahlt, hat keinen Anspruch auf Krankengeld. 
Die Wahl zwischen erhöhtem und ermäßigten Beitragssatz ist jedoch nur für Selbstständige und Freiberufler möglich.

Krankenversicherung Beiträge für Rentner Krankenversicherung Beiträge für Rentner

Der Krankenversicherungsbeitrag bemisst sich bei Rentnern nach der Rentenhöhe. Zusätzlich zur gesetzlichen Rente werden Bezüge aus Betriebsrenten oder Arbeitseinkommen berücksichtigt, bei freiwillig versicherten Rentnern auch die Einkünfte aus Miete und Zinsen.
Freiwillig versicherte Rentner müssen ihren Krankenversicherungsbeitrag zwar allein tragen, erhalten aber auf Antrag einen Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger. Dieser Beitragszuschuss beträgt die Hälfte des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes bezogen auf die Rente. 

 


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