Freiwillige Krankenversicherung, Wechsel freiwillige Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung, Wechsel freiwillige Krankenversicherung

  Startseite  |  Versicherungen  Kredit  |  Girokonto    Kontakt - Impressum - Datenschutz  
::: Navigation :::
Altenpflege
Krankenpflege
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Pflegeberufe
Pflegeheime

::: Newsletter :::


::: Partnerseiten :::

Spenden


::: Anzeigen :::



Linktausch
Kredit
Musik Download
Vertrieb
Partnerprogramme
Detekteien
Geldanlagen
Hexen
Solarenergie
Finanzierung
Esoterik
Abnehmen
» Link anmelden «kostenloser Linktausch


 

::: Freiwillige Krankenversicherung :::

Freiwillige Krankenversicherung Freiwillige Krankenversicherung

Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn er aus der Pflichtversicherung ausscheidet. Dies kann beispielsweise geschehen, weil das Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze gestiegen ist. Voraussetzung für die freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in solchen Fällen jedoch, dass man entweder zuvor mindestens 12 Monate pflichtversichert war oder in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate pflichtversichert.
Zudem kann sich derjenige freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, dessen Familienversicherung endet oder wer zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnimmt.
Freiwillige Krankenversicherung
 

 

Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung Wechsel in die freiwillige Krankenversicherung

Der Wechsel von der Pflichtversicherung in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist zum Ende des Jahres möglich, in dem die Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde.
Beachten sollte man unbedingt, dass nach Ende der Versicherungspflicht innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der gesetzlichen Krankenkasse die Austrittsmöglichkeit besteht. Wird diese in dieser Frist nicht wahrgenommen, ist man als freiwillig Versicherter weiter bei dieser Krankenkasse versichert. 

Krankenversicherung Beiträge für Rentner Freiwillige Krankenversicherung und Krankengeld

Möchte man den ermäßigten Beitragssatz der Krankenversicherung zahlen, muss im Krankheitsfall auf das Krankengeld verzichten. Zum allgemeinen Beitragssatz werden die Einkommensausfälle ab der siebten Woche abgesichert. Wer noch vor Ende der siebten Woche Leistungen beziehen möchte, muss einen erhöhten Beitragssatz zahlen. 
Zu beachten ist, dass nicht bei allen Krankenkassen der Einschluss von Krankengeld möglich ist.

Freiwillige Krankenversicherung bei hohem Einkommen Freiwillige Krankenversicherung bei hohem Einkommen

Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, sollte man den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erwägen, da das Krankengeld in der Höhe begrenzt ist.

 


» Startseite «



Kostenloser Linktausch zum Thema Gesundheit und Ernährung, jetzt mitmachen und Linkpartner werden. | Kostenloser Linktausch auf linktausch68.de, jetzt mitmachen und Linkpartner werden. | Mehr Pagerank, Homepage bekannt machen und mehr Besucher! | Google Pagerank Service, Link Exchange, free Seo Services, More Website Traffic and Seo Webmaster Tool!

Download kostenlose Bilder



Datum: