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Private Krankenversicherung
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Auch wer nicht versicherungspflichtig ist, sollte unbedingt eine Krankenversicherung abschließen. Im Krankheitsfalle können langwidrige und aufwändige Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte schnell sehr teuer werden, so dass selbst bei sehr hohen Einkünften diese unbezahlbar werden.
Selbstständige oder Menschen, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sollten sich unbedingt entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichern. Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte man unbedingt genau prüfen, ob diese dauerhaft Vorteile für einen bringt.
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Wer kann eine private Krankenvollversicherung abschließen?
Die private Krankenversicherung können Selbstständige, Freiberufler und Beamte abschließen. Aber auch Angestellte, deren Bruttojahresentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, können eine private Krankenversicherung abschließen. Im Jahr 2007 beispielsweise lag die Jahresentgeltgrenze bei 47.700 Euro.
Private Krankenversicherung für die Familie
Überlegt man, eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollte man bedenken, dass Ehepartner, die nicht arbeiten, und Kinder ein eigener Beitrag zu zahlen ist. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kinder also nicht über den Vater oder die Mutter beitragsfrei mitversichert.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung allgemeingültig zu skizzieren, ist nicht möglich, denn Leistungen hängen in der privaten Krankenversicherung von den gewählten Tarifen ab. Der Versicherte kann sich seine private Krankenversicherung mit den gewünschten Leistungen selbst zusammenstellen. Grundsätzlich lässt sich wohl aber feststellen, dass die privaten Krankenversicherungen im Vergleich mit den gesetzlichen Krankenversicherungen bessere Leistungen bieten.
Private Krankenversicherung Beitrag
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung hängt von drei Faktoren ab, dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Das Einkommen hingegen spielt keine Rolle für die Höhe des Beitrags.
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